Bitte aktualisieren Sie Ihren Flash-Player auf www.adobe.com um diese Web-Seite zu benutzen!

Das Begräbnis

Begräbnisse in unserer Region sind sehr stark durch traditionelle Riten geprägt. Ich führe das auf den Umstand zurück, dass ein „ortsübliches Begräbnis“ ein wesentlicher Bestandteil der Trauerbewältigung für die Angehörigen ist.

Unschwer ist aber zu erkennen, dass immer öfter persönliche Wünsche zur Gestaltung einer Trauerfeier geäußert werden. Dies ist auch gut so!

Eine wesentliche Erleichterung dieser Entscheidungen bietet aber sicher eine lebzeitige Willensäußerung der wichtigsten Person – nämlich des Verstorbenen selbst...

Sie können diesen Artikel auch als Kontrollliste verwenden und ihre eigenen Maßnahmen überprüfen.

 

Die Bestattung

Bei der Organisation eines Begräbnisses sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Es gibt kompetente Partner, die Sie unterstützen.

Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft ihnen bei allen Entscheidungen.Was Sie beim Bestatter benötigen:

·         Todesbescheinigung (ausgestellt vom Standesamt)

·         Dokumente des Verstorbenen (siehe "Die ersten Stunden)

·         Grabdaten oder Namen und Beerdigungsdatum eines  bereits im Grab Beerdigten

·         Polizzen oder Anweisung des Wiener Vereins

·         Versicherungspolizzen (für jede Versicherungsgesellschaft eine Abschrift aus dem Sterbebuch)

·         Foto des Verstorbenen (für Todesanzeige, Gedenkkarten oder Sterbebildchen)

 Folgende Überlegungen müssen die Hinterbliebenen anstellen, falls der Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen hat:

·         Erd- oder Feuerbestattung

·         Friedhof, Grabstelle

·         Einsegnung durch einen Geistlichen

·         Trauerredner

·         Trauerparten, Gedenkbilder

·         Zeitungseinschaltungen

Die Leistungen Ihres Bestatters:

·         Verständigung des Totenbeschauarztes

·         Ankleiden, Einsargen und Überführung zum Friedhof

·         Beurkundung am Standesamt

·         Gestaltung der Trauerfeier

·         Gestaltung von Trauerparten, Trauerbildern und Danksagungen

·         Beratung bei der Auswahl des Sarges bzw. der Urne

·         Benachrichtigung der zuständigen Pfarre

·         Überführungen im Inland und ins Ausland

·         Besorgung der nötigen Überführungspapiere

·         Direktverrechnung mit Wiener Verein

·         Verrechnung (Inkasso) von Versicherungen

Wir übernehmen auch gerne für Sie:

·         Vermittlung von besonderen Trauerfeiern (z.B. Seebestattung)

·         Thanatopraktische Behandlung (kosmetisches Einbalsamieren)

·         Traueranzeigen in Zeitungen

·         Auswahl der Trauermusik (Gesangs- oder Bläserensemble)

·         Vermittlung von Blumenspenden

·         Vermittlung von psychologischer Betreuung zur Trauerbewältigung

 èKOSTEN Die Bestattungskosten sind üblicherweise vor der Bestattungsfeier zu begleichen. In sozial gerechtfertigten Fällen ist eine Stundung der Bestattungskosten möglich.

Sollten Ansprüche auf Sterbegeld bestehen, kann das Inkasso von Ihrem Bestatter übernommen werden, wenn Sie dies wünschen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Versicherungspolizzen, Versicherungskarte mit der Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen bzw. des Versicherten u. a.) können Sie bei der Aufnahme des Todesfalles zur weiteren Veranlassung Ihrem Bestatter übergeben.

Die Ansprüche werden in der Regel mit den Bestattungskosten gegenverrechnet, sodass Sie nur den Differenzbetrag auf die Gesamtkosten zahlen müssen. Bringen Sie dazu die Bestätigung der letzten Prämieneinzahlung und die Polizze mit.

Bitte beachten Sie: Wird ein Bestattungskostenbeitrag gewährt, dann ist hierfür die kostenlose vom Standesamt ausgestellte „Todesbestätigung“ notwendig. Eventuelle Zahlungsüberschüsse werden rückerstattet. Zu diesem Zweck wird empfohlen, dem Bestatter eine Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer) bekannt zu geben.

Für das Geltendmachen von Versicherungsansprüchen ist je eine gebührenpflichtige „Abschrift aus dem Sterbebuch“ erforderlich. Kosten können für folgende Leistungen anfallen:

·         Leistungen des Bestatters: Abholung und Überführung des Verstorbenen, Sarg bzw. Urne, Personal, Aufbahrung und Trauerfeier, Trauerzug etc.

·         Leistungen, die möglicherweise von anderen Firmen erbracht werden: Blumenspenden, Trauerredner, musikalische Leistungen etc.

·         Diverse Gebühren: Spitalsgebühren, Friedhofs- und Grabstellenentgelte, Kirchengebühren, etc.

·         Kosten, die nach der Bestattung anfallen: Grabstein bzw. Grabsteinpflege, der „Leichenschmaus“ etc.

Eine Bestattung kostet üblicherweise zwischen 3.500,-- und 4.500,-- Euro (inklusive Friedhofsgebühren). Die exakten Kosten hängen aber stark von Ihren Wünschen ab. 

Haben sie weitere Fragen?

Rufen sie an (02673/2238) oder schreiben sie uns (bestattung@cepko.at) 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Cepko